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BVerwG, 07.10.1985 - 2 B 26.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit einer Zusammenfassung zweier Aufgabenbereiche zu einem Dienstposten - Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzrüge
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 23.01.1985 - 1 CE 28/83
- BVerwG, 07.10.1985 - 2 B 26.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1985 - 2 B 26.85
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71
Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1985 - 2 B 26.85
Aus den gleichen Gründen ist die Revision auch nicht wegen Abweichung von dem in BVerwGE 40, 104 ff abgedruckten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zuzulassen (3. der Beschwerdeschrift).